Nussiger Rechtsstreit: Cold Stone Creamery wegen gefälschtem Pistazieneis verklagt

Lesezeit: 2 Minuten
Durch Kathy Schmidt
- in
Eiskarton mit der Aufschrift "Pistazie" mit Fragezeichen

BerlinEine Sammelklage wurde gegen Cold Stone Creamery eingereicht. Die Klage behauptet, dass das Unternehmen die Verbraucher täuscht. Jenna Marie Duncan ist die Hauptklägerin. Sie kaufte im Juli 2022 Pistazieneis in einem Cold Stone Creamery-Geschäft in Levittown, New York.

Falschwerbungsvorwürfe

Duncans Klage besagt, dass das Pistazieneis von Cold Stone keine echten Pistazien enthält. Stattdessen wird ein „Pistazienaroma“ aus anderen Zutaten verwendet.

  • Wasser
  • Ethanol
  • Propylenglykol
  • Natur- und künstliche Aromen
  • Gelb 5
  • Blau 1

Erwartungen der Verbraucher

Die Klage macht deutlich, was Kunden erwarten. Wenn Menschen Pistazieneis kaufen, gehen sie davon aus, dass es Pistazien enthält. Andere Marken wie Haagen-Dazs verwenden echte Pistazien in ihrem Eis. Duncan stellt zudem Fragen zu den Zutaten in anderen Produkten von Cold Stone Creamery.

In der Klage enthaltene Geschmacksrichtungen

Duncans Klage bezieht sich nicht nur auf Pistazieneis. Sie umfasst außerdem:

  • Mango-Eis
  • Kokosnuss-Eis
  • Orangen-Eis
  • Minz-Eis
  • Butter-Pekan-Eis
  • Orangen-Sorbet

Entscheidung des Richters

Richter Gary R. Brown vom US-Bezirksgericht ließ den Fall voranschreiten. Er verwies auf das New Yorker Gesetz gegen irreführende Praktiken und erwähnte, dass die Erwartungen der Verbraucher als angemessen gelten könnten.

Rechtliche Argumente

Kahala Franchising LLC, das Mutterunternehmen von Cold Stone Creamery, beantragte die Abweisung des Falles. Sie führten aus, dass die Zutatenlisten online verfügbar sind und dass in den Geschäften keine Schilder angeben, dass die Eissorten mit bestimmten Zutaten hergestellt werden.

Der Betriebsleiter sagte, dass beim Anblick des Eises keine deutlich erkennbaren Stücke einzelner Zutaten zu sehen sind.

Fälle irreführender Praktiken

Es gab schon andere Gerichtsverfahren wegen irreführender Werbung. Zu diesen Fällen gehören:

  • Irreführende Größenangaben bei Burgern in Schnellrestaurants
  • Fehlende Gesundheitsvorteile von Limonaden
  • Produkten fehlen die beworbenen Inhaltsstoffe

Richter Brown sprach über frühere Fälle, in denen die Bedeutung von Wörtern wie „Vanille“ diskutiert wurde. Er erwähnte, dass solche Auseinandersetzungen über Eissorten kompliziert sein können.

Nächste Schritte

Der Gerichtsprozess wird fortgesetzt. Die Anwälte wurden um eine Stellungnahme gebeten, entschieden sich jedoch, nicht zu antworten. In dem Verfahren wird geklärt, welche Erwartungen Verbraucher hinsichtlich der Produktinhaltsstoffe haben können und wie Unternehmen diese bewerben sollten.

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