Oberstes Gericht: Kalifornier darf 'Trump too small' nicht markieren

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Durch Klaus Schmidt
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Hammer schlägt auf mit abgelehnten Markenpapieren darunter.

BerlinDer Oberste Gerichtshof entschied, dass ein Mann aus Kalifornien, Steve Elster, den Ausdruck "Trump too small" nicht als Markenzeichen eintragen lassen kann. Elster wollte diesen Ausdruck benutzen, um den ehemaligen Präsidenten Donald Trump zu verspotten. Er behauptete, dass das Verbot des Markenzeichens seine Meinungsfreiheit verletze. Ein Bundesberufungsgericht hatte ihm zugestimmt, aber der Oberste Gerichtshof war anderer Meinung.

Oberster Richter John Roberts äußerte Bedenken bezüglich dieses Falls. Er erklärte, dass, wenn Elster gewinnen würde, viele Leute versuchen könnten, ähnliche Phrasen über Trump als Marken zu registrieren. Alle neun Richter widersprachen Elsters Behauptung, jedoch aus unterschiedlichen Gründen. Ihre Meinungen summierten sich zu 53 Seiten.

In den letzten sechs Jahren haben die Richter bundesweite Gesetze aufgehoben, die Marken betrafen, die als schockierend, unmoralisch oder anstößig galten. Der Fall Elster war anders gelagert. Er bezog sich auf eine Regel, die besagt, dass eine Marke nicht genehmigt werden kann, wenn sie den Namen, das Bild oder die Unterschrift einer lebenden Person ohne deren schriftliche Zustimmung enthält.

Der Ausdruck "Trump zu klein" stammt aus einem Ereignis im Jahr 2016. Während des Präsidentschaftswahlkampfs machte der Senator Marco Rubio aus Florida Witze über Trump. Rubio erwähnte, dass Trump ihn "kleiner Marco" genannt hatte. Danach behauptete Rubio, Trump habe kleine Hände, was implizierte, dass Männern mit kleinen Händen nicht zu trauen sei.

Hier ist eine Zusammenfassung des Falls:

  • Oberster Richter John Roberts zeigte sich besorgt über eine Flut ähnlicher Markenanmeldungen.
  • Alle neun Richter lehnten Elsters Anspruch ab, allerdings aus unterschiedlichen Gründen.
  • Die Urteile in diesem Fall erstreckten sich über 53 Seiten.

Kürzlich hat das Gericht klargestellt, wann öffentliche Amtsträger wegen dem Blockieren von Kritikern in sozialen Medien verklagt werden können. Laut Aussage des Gerichts können öffentliche Amtsträger verklagt werden, wenn sie Kritiker von ihren Social-Media-Konten ausschließen.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Fall Elster zeigt, dass sie vorsichtig mit den Markengesetzen umgehen. Sie versuchen, die Rechte auf freie Meinungsäußerung mit den Regeln zur Verwendung von Namen und Unterschriften in Einklang zu bringen. Die Richter möchten eine Flut negativer Marken über öffentliche Persönlichkeiten wie Trump verhindern.

Dieser Fall verdeutlicht, dass es weiterhin Diskussionen über das Gesetz gibt. Einen gerechten Ausgleich zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und den Markenrechten zu finden, ist nach wie vor nicht einfach.

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