Richter gibt grünes Licht: North Carolina kann zu Aetna wechseln
BerlinEin Richter in North Carolina hat entschieden, dass der Staat seine Gesundheitsversicherung für Arbeitnehmer an Aetna übertragen kann. Blue Cross hatte diese Entscheidung angefochten und behauptet, das Verfahren sei fehlerhaft und unfair gewesen. Richterin Melissa Owens Lassiter stellte jedoch am Montag fest, dass Blue Cross nicht genügend Beweise vorgelegt habe, um diesen Vorwurf zu stützen. Sie bestätigte, dass der Gesundheitsplan des Staates ordnungsgemäß umgesetzt wurde.
Richter Lassiter stellte fest, dass der Plan den Beschaffungsprozess sorgfältig, fair und in gutem Glauben gehandhabt habe und dass die Entscheidungen innerhalb seiner Befugnisse getroffen wurden. Ob Blue Cross gegen diese Entscheidung vor das Obergericht ziehen wird, ist noch unklar.
Wichtige Punkte aus dem Urteil:
- Der Beschaffungsprozess wurde sorgfältig und überlegt durchgeführt.
- Das Verfahren wurde als fair und in gutem Glauben eingestuft.
- Der Verwaltungsrat hatte das Ermessen, den Vertrag an Aetna zu vergeben.
Jim Bostian, der Präsident von Aetna North Carolina, erklärte, dass zahlreiche Aetna-Mitarbeiter daran gearbeitet haben, die Vertragsänderung zu ermöglichen. Er hob hervor, dass ihr Ziel darin besteht, zu beweisen, dass ein Wechsel zu Aetna die beste Wahl für den Staatlichen Gesundheitsplan und seine Mitglieder ist.
Das Urteil folgt einem Fall vom Februar. Blue Cross hat die Entscheidung angefochten, den Vertrag an Aetna zu vergeben. Sie behaupteten, die Ausschreibung des staatlichen Gesundheitsplans sei zu einfach und unfair. Richter Lassiter entschied jedoch, dass die Verantwortlichen des Plans korrekt gehandelt haben.
Der Staatsgesundheitsplan nutzt jetzt Aetna für die Krankenversicherung der Staatsangestellten. Dies ist eine bedeutende Veränderung, und die Umsetzung hat bereits begonnen. Das Team von Aetna arbeitet intensiv daran, einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Sie planen, alles rechtzeitig bereitzustellen und zeigen damit ihr Engagement für den Staatsgesundheitsplan und dessen Mitglieder.
Derzeit übernimmt Aetna die Krankenversicherungsverträge für die Staatsbediensteten. Wie das Berufungsverfahren vor dem Obergericht weitergeht, ist noch unklar.
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