Der Weg zu einem Parteiverbot: Ein Blick hinter die Kulissen

Lesezeit: 1 Minute
Durch Klaus Schmidt
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Deutsche Flagge mit Waage und Dokument.

BerlinEin Parteiverbotsverfahren in Deutschland ist komplex. Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten. Dafür muss ein zulässiger Antrag vorliegen. Nur Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat dürfen diesen Antrag stellen.

Im Bundestag braucht es mindestens fünf Prozent der Abgeordneten, um das Thema Parteiverbot überhaupt zu diskutieren. Danach folgt eine Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Die AfD-Fraktion ist dafür allein zu stark. Eine größere Koalition ist nötig.

Falls der Antrag angenommen wird, folgen umfangreiche Vorbereitungen. Juristen und Politiker sammeln Beweise. Diese müssen zeigen, dass die Partei verfassungswidrig ist. Dazu dürfen keine Informationen von V-Leuten benutzt werden.

  • Nur das Bundesverfassungsgericht kann verbieten.
  • Regierung, Bundestag oder Bundesrat stellen den Antrag.
  • Fünf Prozent der Abgeordneten nötig, um das Thema zu beraten.
  • Einfach Mehrheit erforderlich für den Antrag.
  • Das Bundesverfassungsgericht prüft dann die Zulässigkeit. Der Prozess kann Jahre dauern. Alternativ wird auch diskutiert, der Partei die staatliche Finanzierung zu entziehen. Dafür gelten ähnliche inhaltliche Anforderungen wie beim Parteiverbot.

    Die AfD zeigt sich gelassen, doch intern wird diskutiert. Das Verbotsverfahren dauert, klare Beweise sind entscheidend.

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