Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF: Streit um Rundfunkbeitrag eskaliert

Lesezeit: 1 Minute
Durch Johannes Müller
- in
Gerichtsgebäude mit Waage und Rundfunksymbolen.

BerlinDer Rundfunkbeitrag soll ab Januar 2025 laut unabhängiger Kommission KEF um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat steigen. Diese Erhöhung stößt jedoch bei einigen Bundesländern auf Widerstand. Ministerpräsidenten und Länderparlamente müssen über die Beitragserhöhung abstimmen. Dabei dürfen sie aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht aus programmlichen und medienpolitischen Zwecken ablehnen.

Ende Oktober haben die Länderchefs Reformen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschlossen. Eine Entscheidung über die Beitragserhöhung wurde vertagt. Einige Ministerpräsidenten haben bereits angekündigt, nicht zustimmen zu wollen. Dies gefährdet laut KEF die notwendige Finanzierung der Rundfunkanstalten.

ARD und ZDF sehen darin eine Verletzung der Rundfunkfreiheit und haben Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke betont die Wichtigkeit eines verfassungsgemäßen Verfahrens.

Wichtige Punkte:

  • Empfohlene Erhöhung: 58 Cent
  • Neuer Beitrag: 18,94 Euro/Monat
  • Entscheidung vertagt, Widerstand in einigen Ländern
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht wegen Rundfunkfreiheit
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