ARD und ZDF ziehen vor das Verfassungsgericht wegen Rundfunkbeitrag
BerlinARD und ZDF haben beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde eingereicht. Grund: Der Rundfunkbeitrag soll nicht wie geplant ab dem 1. Januar erhöht werden. Die KEF hatte eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat empfohlen. Dieser Vorschlag ist für die Bundesländer bindend, doch sie wollen erst im Dezember darüber entscheiden.
Probleme gab es bereits im Oktober. Zwar einigten sich die Länder auf einen Reformstaatsvertrag für den Rundfunk, aber nicht auf die Finanzierung. Das führt nun zu einem Verfassungsstreit. ARD und ZDF betonen, dass eine Anpassung notwendig ist, um ihren Auftrag zu erfüllen. Ohne Erhöhung sehen sie ihre Finanzierung gefährdet.
Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke erklärt, dass Gesetze eingehalten werden müssen. Der Reformstaatsvertrag wird von der ARD weiterhin unterstützt. ZDF-Intendant Norbert Himmler unterstreicht die Wichtigkeit der finanziellen Unabhängigkeit für die journalistische Unabhängigkeit.
Das Deutschlandradio beteiligt sich nicht an der Klage, denn die Einnahmen bleiben stabil. Die Klage soll die finanzielle Basis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern. Ein Drittel der Länder ist aktuell gegen eine Erhöhung.
- ARD und ZDF klagen vor Gericht
- Erhöhung des Beitrags um 58 Cent geplant
- Entscheidung der Bundesländer verzögert
- Deutschlandradio ist nicht beteiligt
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