Oberverwaltungsgericht gibt grünes Licht für Atommüllverlagerung nach Ahaus

Lesezeit: 1 Minute
Durch Ernst Müller
- in
Atommüllbehälter in einer industriellen Lagerstätte.

BerlinDas Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden: Atommüll aus Jülich darf in das Zwischenlager Ahaus gebracht werden. Die Stadt Ahaus und ein Bürger hatten dagegen geklagt, doch ihre Bedenken wurden abgewiesen. Der Prozess drehte sich um Sicherheitsaspekte wie Schutz vor Terroranschlägen.

Im Gericht wurden verschiedene Szenarien diskutiert:

  • Was passiert, wenn ein Flugzeug abstürzt?
  • Wie wäre das Lager gegen Drohnenangriffe geschützt?

Die Kläger äußerten die Sorge, dass der Atommüll in Jülich möglicherweise unsachgemäß verpackt sei. Sie kritisieren auch, dass kein Endlager in Sicht ist. Die Suche könnte noch Jahrzehnte dauern. Dennoch gehen die Transporte nach Ahaus frühestens 2025 los. Eine Genehmigung vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung steht noch aus.

Bürgerinitiativen zeigten ihren Unmut gegen die Entscheidung und demonstrierten vor dem Gericht. Sie fordern, dass der Atommüll vorerst in Jülich bleibt. Bürgermeisterin Karola Voß bedauert das Urteil, sieht aber auch die Chance, die Diskussion über die Endlagersuche anzutreiben.

Die Vorbereitungen für die Polizei laufen, denn für den Transport sind umfassende Sicherheitsmaßnahmen nötig.

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