Verurteilter griechischer Politiker reist nach Athen und ins EU-Parlament

Lesezeit: 2 Minuten
Durch Hans Meier
- in
Europäisches Parlamentsgebäude mit griechischen und albanischen Flaggen.

BerlinDer griechisch-ethnische Politiker Fredi Beleris, der in Albanien inhaftiert war, ist kürzlich nach Athen zurückgekehrt. Er nimmt an der Eröffnungssitzung des Europäischen Parlaments teil. Vor seiner Abreise nach Straßburg traf sich Beleris mit dem griechischen Premierminister Kyriakos Mitsotakis. Mitsotakis unterstützt Beleris und setzte ihn auf die Wahlliste der Partei Nea Dimokratia für die kürzlichen Europawahlen. Beleris erhielt 238.801 Stimmen und belegte den vierten Platz unter den sieben gewählten Europaabgeordneten der Partei.

Zwei Tage vor den Kommunalwahlen am 14. Mai 2023 wurde Beleris in Himara, einer überwiegend von ethnischen Griechen bewohnten Stadt, die 220 Kilometer südwestlich der albanischen Hauptstadt Tirana liegt, festgenommen. Ihm wurde vorgeworfen, versucht zu haben, acht Stimmen mit 40.000 albanischen Lek (etwa 360 Euro oder 390 US-Dollar) zu kaufen. Obwohl er die Wahl gewann, konnte er sein Amt nicht antreten, da er bis zu seiner Verurteilung im März im Gefängnis saß.

Wichtige Fakten:

  • Festnahme: 12. Mai 2023
  • Anklage: Stimmenkauf (40.000 albanische Lek)
  • Wahl: Sieger des Bürgermeisteramts in Himare
  • Verurteilung: März 2023
  • Berufungsgericht: Verurteilung letzten Monat bestätigt
  • Neue Wahl: Geplant für den 4. August

Beleris beteuert seine Unschuld. Er ist überzeugt, dass der albanische Premierminister Edi Rama ihn ins Visier genommen hat, um die Kontrolle über Himare zu erlangen. Er behauptet zudem, dass Richter Beweise ignorierten, die zu seinen Gunsten hätten sprechen können. Trotz seiner Anschuldigungen versichern albanische Behörden, dass ihre Gerichte gerecht handeln und die Gesetze einhalten. Der Fall Beleris erschwert Albaniens Bestrebungen, der Europäischen Union beizutreten, da er Minderheitenrechte und ungeklärte Eigentumsfragen an der albanischen Riviera betrifft.

Albanische Gefängnisbehörden erlaubten Beleris, unter bestimmten Bedingungen vom 15. bis 20. Juli das Gefängnis zu verlassen. Er muss in Kontakt mit der Polizei bleiben und seine Strafe anschließend weiter absitzen. Mitglieder des Europäischen Parlaments haben innerhalb der EU rechtlichen Schutz vor Strafverfolgung, auch für vergangene Verbrechen. Dieser Schutz gilt jedoch nicht in Albanien, da es nicht zur EU gehört.

Athen hat davor gewarnt, dass der Umgang Albaniens mit dem Fall Beleris die Beitrittsperspektiven Albaniens zur EU gefährden könnte. Die griechische Regierung hat klar ihre Unterstützung für Beleris und die Rechte ethnischer Minderheiten signalisiert. Diese Situation verdeutlicht die komplizierte Beziehung zwischen Albanien und Griechenland, insbesondere in Bezug auf die ethnische griechische Minderheit in Albanien.

Dieser Fall könnte die Beziehung zwischen Griechenland und Albanien verschlechtern. Die Situation von Beleris offenbart Probleme mit Minderheitenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Regierungsführung. Die Beteiligung des Europäischen Parlaments könnte dazu führen, dass Albanien diese Probleme transparent löst. Wenn dies nicht gut bewältigt wird, könnte es Albaniens Hoffnung auf einen EU-Beitritt verzögern und diplomatische Spannungen verursachen. Es bleibt abzuwarten, ob die Europäische Union eingreift, um das Ergebnis dieses Falls zu beeinflussen oder zu unterstützen.

Europa: Neueste Nachrichten
Weiterlesen:

Diesen Artikel teilen

Kommentare (0)

Kommentar veröffentlichen
NewsWorld

NewsWorld.app ist der kostenlose Premium-Nachrichtenseite in Deutschland. Wir bieten unabhängige und hochwertige Nachrichten, ohne pro Artikel zu berechnen und ohne ein Abonnementmodell. NewsWorld ist der Ansicht, dass allgemeine, geschäftliche, wirtschaftliche, technische und Unterhaltungsnachrichten auf hohem Niveau kostenlos zugänglich sein sollten. Darüber hinaus ist NewsWorld unglaublich schnell und verwendet fortschrittliche Technologie, um Nachrichtenartikel in einem äußerst lesbaren und attraktiven Format für den Verbraucher zu präsentieren.


© 2024 NewsWorld™. Alle Rechte vorbehalten.