Europameisterschaft - Justiz und Verbände sagen Hass den Kampf an

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Durch Ernst Müller
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Fußballplatz mit Anti-Hass-Bannern angezeigt

BerlinDie Fußball-Europameisterschaft ist ein großes Ereignis. Viele Spieler sehen sich während der EM verstärkt Hasskommentaren im Internet ausgesetzt. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main arbeitet gemeinsam mit dem DFB und der UEFA daran, dies zu bekämpfen.

Beim Auftaktspiel der deutschen U21-Nationalmannschaft gegen Israel wurden rassistische Beleidigungen gegen die Spieler Youssoufa Moukoko und Mal Ngankam in den sozialen Netzwerken gepostet. Die beiden Spieler hatten im Spiel Elfmeter verschossen. Danach wurden sie heftig angegriffen. Moukoko war schockiert und sagte, solche Kommentare gehören nicht zum Fußball.

Der Deutsche Fußballbund will ein Zeichen setzen. Daher arbeiten sie mit Benjamin Krause zusammen. Er ist Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität. Krause setzt sich dafür ein, dass rassistische Beleidigungen nicht zur Normalität werden. Rassistische Hassrede ist eine Straftat und hat negative Folgen für die Gesellschaft.

Die Zentralstelle bearbeitet in der Regel große Fälle, wie Kinderpornografie oder Drogenhandel im Darknet. Doch auch einzelner Beleidigungen werden verfolgt. Vor allem dann, wenn diese massenhaft vorkommen.

Zum Beginn der Männer-EM sind DFB und UEFA gut vorbereitet. Sie durchforsten die Socialmedia-Kanäle der Spieler, Funktionäre und Verbände. Hasspostings werden sofort an die Zentralstelle weitergeleitet. Ein extra eingerichteter Bereitschaftsdienst kümmert sich um die Fälle. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt die Urheber der Posts. Die Erfolgsquote liegt bei bis zu 80 Prozent.

Die Täter werden nicht nur schriftlich benachrichtigt. Die Zentralstelle konfrontiert sie persönlich mit ihren Hasskommentaren. Viele Täter sind schockiert, was sie da geschrieben haben. Wer sich einsichtig zeigt, muss an einem sozialen Training gegen digitalen Hass teilnehmen. Das Programm heißt 'Stop Hate'. Wer das Training erfolgreich abschließt, bekommt oft eine kleine Geldbuße oder keine Strafe. Wer unbelehrbar ist, erhält Geldstrafen oder im Extremfall Freiheitsstrafen.

Es gibt unterschiedliche Straftatbestände. Manche Fälle erfüllen den Tatbestand der Volksverhetzung. Andere sind "nur" Beleidigungen. Dann braucht es einen schriftlichen Strafantrag des Betroffenen. Der hessische Justizminister Christian Heinz schlägt vor, diese Anforderung bei Sportlern zu streichen. Sportler sollen bei Sportereignissen Deutschland und seine Werte vertreten. Daher müssen sie besser geschützt werden. Für Politiker gibt es eine vergleichbare Regelung bereits.

Auf der Justizministerkonferenz Anfang Juni wurde dieser Vorschlag diskutiert. Die Justizminister einigten sich auf eine andere Lösung. Sie bitten den Bundesjustizminister zu prüfen, ob das Strafgesetzbuch geändert werden kann. Demnach sollen beleidigende Kommentare mit rassistischem, antisemitischem oder menschenverachtendem Inhalt immer verfolgt werden. Das würde dann für alle gelten, nicht nur für Sportler.

Liste der Maßnahmen:

  • Durchforsten von Socialmedia-Kanälen
  • Weiterleiten von Hasspostings an die Zentralstelle
  • Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes während der EM
  • Ermittlung der Täter gemeinsam mit dem BKA
  • Konfrontation der Täter mit ihren Posts
  • Teilnahme an sozialen Trainings 'Stop Hate'
  • Erarbeitung einer Gesetzesänderung zur strafrechtlichen Verfolgung von Hassrede

Das Ziel ist, solche Taten zu verhindern und die Täter zu einem Umdenken zu bringen. Nur so kann Hass im Fußball und in der Gesellschaft zurückgedrängt werden.

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