Bundesrat ebnet den Weg für Lauterbachs klinische Revolution
BerlinDer Bundesrat hat die umstrittene Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach beschlossen. Das Ziel ist weniger finanzieller Druck auf Kliniken und mehr Spezialisierung. Die Vergütung der Kliniken wird verändert: 60 Prozent der Zahlungen erfolgen für bereitgestellte Angebote, nicht für Behandlungsfälle.
Es gab kontroverse Diskussionen:
- Nordrhein-Westfalen sah Nachbesserungsbedarf bei Facharztvorgaben in ländlichen Regionen.
- Bayern wollte einen Vermittlungsausschuss wegen akuter Finanznot der Kliniken.
- Rheinland-Pfalz rief zur Unterstützung der Reform auf. Eine Verzögerung würde die Reform gefährden.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft, aber die Umsetzung erfolgt schrittweise bis 2029. Ein Transformationsfonds soll die finanziellen Herausforderungen mildern. Viele Krankenhäuser stehen vor finanziellen Nöten, leeren Betten und Fachkräftemangel. Experten warnen vor zunehmenden Ungleichheiten in der Versorgung.
Aufmerksamkeit erregte die Entlassung der Brandenburger Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher. Dies sollte verhindern, dass sie die Reform verzögert.
Die Krankenhauslandschaft wird sich verändern, möglicherweise werden Kliniken schließen. Einige Länder befürchten negative Folgen, während andere Unterstützung signalisieren. Ein weiteres Soforthilfeprogramm wurde von einigen Ländern gefordert. Die Reform wird genau beobachtet und kritisch beleuchtet, um sicherzustellen, dass sie gelingt.
Diesen Artikel teilen