Thüringer AfD: Gericht erzwingt Medienzulassung bei Wahlparty

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Durch Johannes Müller
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Gerichtsurteilsdokumente öffnen Medienpresseausweisausgang.

BerlinDie Thüringer AfD hat einzelne Journalisten von ihrer Wahlparty am 1. September ausgeschlossen. Das Landgericht Erfurt hat entschieden, dass dies rechtswidrig ist. Eine Sprecherin des Gerichts sagte, die zuständige Kammer habe den Antrag mehrerer Medienhäuser am Mittwoch zugelassen.

AfD-Landesverbandssprecher Torben Braga kommentierte nicht. Er sagte nur, dass die AfD keine Kenntnis von der Entscheidung habe. AfD-Co-Landessprecher Stefan Möller drohte, die Wahlparty abzusagen, falls noch mehr Journalisten zugelassen werden müssen.

Geklagt haben unter anderem:

  • taz
  • Spiegel
  • Welt
  • Bild

Die AfD hatte einigen Journalisten die Akkreditierung verweigert. Als Grund gab sie Platzmangel an. Zugelassen wurden nur Journalisten, die kontinuierlich über Landespolitik berichten.

Die Thüringer Landtagswahl findet am 1. September statt. Laut einer Infratest-Dimap-Umfrage könnte die AfD 30 Prozent der Stimmen erreichen und stärkste Partei werden.

Schon 2023 gab es ähnliche Streitigkeiten. Damals durfte das ARD-Magazin "Monitor" doch vom Landesparteitag der AfD berichten. Das Gericht entschied auch damals zugunsten der Journalisten.

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