Spätes Gerichtsurteil gegen KZ-Sekretärin: Die Bedeutung der Aufarbeitung heute

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Durch Klaus Schmidt
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Ein historischer Gerichtssaal mit feierlicher Atmosphäre und Dokumenten.

BerlinDer Bundesgerichtshof überprüft das Urteil gegen eine ehemalige KZ-Sekretärin aus Stutthof. Sie wurde 2022 wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Die Frau war zwischen 1943 und 1945 als Stenotypistin in der Lagerkommandatur tätig. Das Gericht sieht ihre Arbeit als unterstützende Tätigkeit bei den grausamen Tötungen im Lager. Sie erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, da sie damals erst 18 bzw. 19 Jahre alt war.

Die Angeklagte legte Revision ein. Der BGH prüft das Urteil nun auf Rechtsfehler. So wird geprüft, ob das Gericht die richtigen rechtlichen Schlüsse gezogen hat. Bei einer Revision werden keine neuen Beweise oder Zeugen angehört.

Eine wesentliche Frage ist, warum diese Prozesse noch heute wichtig sind. In Deutschland verjähren Mord und Beihilfe zum Mord nicht. Auch nach 80 Jahren können Täterinnen und Täter bestraft werden. Diese Verfahren sind bedeutend für den Rechtsfrieden und die Aufarbeitung der NS-Verbrechen.

  • John Demjanjuk wurde 2011 wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.
  • 2016 folgte das Urteil gegen Oskar Gröning.
  • Weitere Verfahren gab es gegen Reinhold Hanning, Bruno Dey und andere.

Die Aufarbeitung der NS-Verbrechen dauert an. Es laufen weiterhin Ermittlungen gegen andere Beteiligte, jedoch wird die Zeit knapp. Das hohe Alter der Beschuldigten erschwert die Prozesse.

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