Geheim-Durchsuchungen: BKA soll heimlich Wohnungen durchsuchen dürfen

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Durch Klaus Schmidt
- in
Geschlossene Tür mit Schatten und Schlüsselloch-Lichtstrahlen

BerlinDas Bundesinnenministerium möchte dem Bundeskriminalamt (BKA) erlauben, heimlich Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen. Diese Maßnahme soll nur in Ausnahmefällen und zur Terrorbekämpfung zulässig sein. Sicherheitskreise betonen, dass das BKA effektive Werkzeuge sowohl in der analogen als auch digitalen Welt benötigt.

Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes weist auf folgende Punkte hin:

  • Verdecktes Betreten von Wohnungen
  • Online-Durchsuchung und Anbringen von Spähsoftware
  • Quellen-Telekommunikationsüberwachung

Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender der Grünen im Bundestag, sieht die Notwendigkeit moderner Ermittlungsbefugnisse für das BKA. Er betont jedoch, dass diese nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung gelten dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat hier klare Vorgaben gemacht.

Normalerweise muss die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung den Verdächtigen und das gesuchte Beweismaterial benennen. Ein Antrag wird dann von der Staatsanwaltschaft an den Ermittlungsrichter gestellt. Der Betroffene muss informiert werden, außer bei Gefahr im Verzug.

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