Bundesregierung beschleunigt Grenzverfahren: Änderungen und Ablauf im Überblick

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Durch Klaus Schmidt
- in
Grenzkontrollpunkt mit Dokumenten und deutscher Flaggenbeschilderung

BerlinDie Bundesregierung plant schnellere Grenzverfahren für Asylsuchende. Innenministerin Faeser schlägt vor, das Dublin-Verfahren zu beschleunigen, um festzustellen, welches EU-Land für Asylanträge zuständig ist. In vielen Fällen ist das das erste Land, das Schutzsuchende betreten haben.

Die Bundespolizei soll dabei eine größere Rolle spielen. Sie führt Befragungen der Schutzsuchenden durch und übermittelt die Daten an das BAMF. Dabei wird auch die EURODAC-Datenbank verwendet.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Prüfung freier Haftplätze durch die Bundespolizei
  • Haft beantragen bei zuständigen Gerichten, um Untertauchen zu verhindern
  • Alternativ feste Zuweisung und Wohnsitzauflage
  • Beschleunigtes Dublin-Verfahren durch das BAMF
  • Kooperation mit europäischen Partnern für reibungslose Überstellungen

Wenn ein anderer EU-Staat zuständig ist, ordnet das BAMF die Überstellung an. Bei Klage entscheidet das zuständige Verwaltungsgericht. Die Bundespolizei plant den Zurückweisungstermin und führt die Überstellung durch.

Ab der kommenden Woche sollen zudem Kontrollen an allen deutschen Grenzen stattfinden.

So sollen die Asylverfahren schneller und effizienter ablaufen.

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