BGH entscheidet über KZ-Sekretärin: Ein Meilenstein in der Rechtsprechung
BerlinDer Bundesgerichtshof urteilte heute über den Fall der 99-jährigen Irmgard F. Sie war 2022 vom Landgericht Itzehoe zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte im KZ Stutthof als Sekretärin des Lagerkommandanten gearbeitet. Sie unterstützte und förderte dadurch die Massenmorde im Lager.
Irmgard F. legte Revision beim BGH ein. Sie bestritt ihre Mitverantwortung. Ihr Anwalt argumentierte, ihre Tätigkeiten seien neutral gewesen. Die Bundesanwaltschaft und Nebenkläger widersprachen. Sie betonten die besondere Stellung von Irmgard F. als "Chefsekretärin des Kommandanten".
In der Verhandlung verlas die Anwältin von Nebenkläger Abraham Koryski dessen schriftliche Aussage. Der Holocaust-Überlebende beschrieb die Schrecken von Stutthof. Er betonte, dass alle, die in der Verwaltung arbeiteten, Bescheid wussten.
Die Verteidigung versuchte, Zweifel am Vorsatz der Angeklagten zu säen. Sie argumentierte, Stutthof sei kein "reines Vernichtungslager" gewesen. Die Anwälte der Überlebenden widersprachen. Sie betonten, dass alle KZs der massenhaften Ermordung dienten.
Die Hauptpunkte:
- Irmgard F. war im KZ Stutthof Sekretärin des Lagerkommandanten.
- Sie unterstützte Massenmorde durch ihre administrative Arbeit.
- Die Verteidigung argumentierte mit der Neutralität ihrer Tätigkeiten.
- Nebenkläger und Bundesanwaltschaft betonten ihre Mitverantwortung.
Das heutige Urteil des BGH ist vielleicht das letzte in einem KZ-Prozess in Deutschland. Es zeigt, dass auch unterstützende Tätigkeiten als Beihilfe zum Mord gewertet werden können.
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