Vielfältige Steuererleichterungen vom Bundestag verabschiedet

Lesezeit: 1 Minute
Durch Hans Meier
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Deutsche Flagge mit Euro-Symbolen und steigenden Pfeilen

BerlinDer Bundestag hat zahlreiche Steuerentlastungen beschlossen. Der Grundfreibetrag steigt um 180 Euro auf 11.784 Euro. Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 228 Euro auf 6.612 Euro. Diese Änderungen greifen rückwirkend ab Jahresbeginn.

Das Gesetz muss noch vom Bundesrat abgesegnet werden. Wird es angenommen, profitieren viele Bürgerinnen und Bürger von einem höheren Netto.

Steuervorteile sind auch für soziale Vermieter geplant. Diese sollen ab 2025 von Steuererleichterungen profitieren, wenn sie günstigeren Wohnraum bereitstellen. Hier sind zusätzlich:

  • Digitale Steuerbescheide
  • Kürzere Aufbewahrungsfristen
  • Keine Meldezettel mehr im Hotel

Zudem hat der Bundesrat das Kita-Qualitätsgesetz verabschiedet. Für die nächsten zwei Jahre fließen zwei Milliarden Euro an die Länder. Ziel ist die Verbesserung der Betreuung und Förderung in Kindertagesstätten.

Ein weiteres Thema ist die Einführung einer neuen Kaufprämie für Elektroautos. Diese wird vom Bundesrat gefordert, um den Absatz von E-Autos wieder anzukurbeln. Niedersachsen und das Saarland haben den Vorschlag eingebracht, Hessen unterstützt ihn.

Diese Entwicklungen zeigen Bemühungen, Bürger und Wirtschaft zu entlasten und gleichzeitig neue Impulse im Automobilsektor zu setzen.

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