Verfassungsstreit um den Soli: Rechtskräftig oder Auslaufmodell?

Lesezeit: 1 Minute
Durch Klaus Schmidt
- in
Waage der Gerechtigkeit vor dem Hintergrund der deutschen Flagge.

BerlinPolitiker der FDP fordern die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Sie argumentieren, dass der „Aufbau Ost“ abgeschlossen sei. Heute wird eine Klage beim Bundesverfassungsgericht verhandelt. Die Kläger sagen, dass nur die Reichen zahlen müssen, sei unfair.

Der Soli wurde 1995 eingeführt, um den „Aufbau Ost“ zu finanzieren. 2021 wurde er für die meisten abgeschafft, nur noch Gutverdiener und Unternehmen zahlen. Das Bundesverfassungsgericht prüft jetzt, ob das gerecht ist.

Experten wie Rechtsprofessor Gregor Kirchhof sind skeptisch. Nach 30 Jahren stellt sich die Frage, ob der Bedarf noch besteht. Auch der Bundesfinanzhof hat den Soli als verfassungsgemäß eingestuft. Aber er betont, dass der Gesetzgeber prüfen muss, ob die Gründe noch aktuell sind.

Ohne den Soli fehlen dem Bund Milliarden. Eine Abschaffung könnte die Haushaltslage verschärfen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

  • Einführung: 1995
  • Zahler seit 2021: Nur Gutverdiener und Unternehmen
  • Streitpunkt: Verfassungsmäßigkeit und Gleichbehandlung
  • Mögliche Folgen: Milliardenverluste für den Bund
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