Verfassungsschutz erhält grünes Licht zur Beobachtung der AfD in Baden-Württemberg
BerlinDer Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat entschieden, dass der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband in Baden-Württemberg weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Die AfD hatte gegen diese Einstufung Beschwerde eingelegt, die jedoch abgelehnt wurde.
- Eintreten für einen ethnischen Volksbegriff.
- Verwendung des Begriffs "großer Volksaustausch".
- Herabwürdigung von Muslimen.
Die AfD kritisiert die Entscheidung als "absurd". Markus Frohnmaier, der AfD-Landesvorsitzende, hebt hervor, dass die Partei nicht ausgrenzend sei und Argumente des Verfassungsschutzes als tendenziös betrachtet.
Der besondere Schutz von Parteien im Grundgesetz schließe eine Beobachtung nicht aus, stellte das Gericht klar. Der Verfassungsschutz hatte die Beobachtung im Juli 2022 öffentlich gemacht. Der Bundes-AfD steht ebenfalls unter Beobachtung.
Einige Bundesländer stufen die AfD bereits als erwiesen rechtsextrem ein. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte Berufungen der AfD im Mai 2024 zurückgewiesen. Eine Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig steht noch aus.
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