Verfassungsgericht: Teile des BKA-Gesetzes müssen überarbeitet werden
BerlinDas Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das BKA-Gesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Bis Juli 2025 müssen Anpassungen vorgenommen werden. Die aktuelle Kritik betrifft besonders die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen. Das Gericht sieht hier Verstöße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht das Urteil als Erfolg. Hier ist ein Überblick über die Hauptpunkte:
- Befugnisse zur Datenerhebung und -speicherung sind in Teilen verfassungswidrig.
- Das Gesetz muss spätestens bis Ende Juli 2025 geändert werden.
- Die GFF hatte die Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil zu viele Daten gesammelt werden.
- Bereits zum siebten Mal hat das Bundesverfassungsgericht Regelungen eines Sicherheitsgesetzes gekippt.
Das Urteil zeigt, dass die Gewaltenteilung in Deutschland funktioniert. Kritiker forderten konkrete verfassungsrechtliche Maßstäbe, um die Datensammlung zu begrenzen. Diese sollen nun umgesetzt werden. 2016 hatte das Verfassungsgericht schon einmal kritische Punkte im BKA-Gesetz bemängelt, woraufhin Änderungen bis 2018 vorgenommen wurden. Nun steht das Gesetz erneut auf dem Prüfstand.
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