Teile des hessischen Verfassungsschutzgesetzes verstoßen gegen das Grundgesetz

Lesezeit: 1 Minute
Durch Ernst Müller
- in
Waage der Gerechtigkeit über Deutschlands Landeskarte und Flagge

BerlinDas Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Teile des hessischen Verfassungsschutzgesetzes verfassungswidrig sind. Die Richterschaft in Karlsruhe fand mehrere Regelungen, die gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Insbesondere sind die Befugnisse zur Handyortung, der Einsatz verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Abfrage von Flugdaten betroffen.

Geklagt hatten fünf Personen, darunter:

  • Mitglieder einer als linksextremistisch eingestuften Organisation
  • Rechtsanwältinnen und Anwälte, die Betroffene vertreten
  • Ein Journalist mit häufigen Kontakten zu überwachten Personen

Das Gesetz wurde bereits 2023 angepasst, nachdem im Jahr 2022 ähnliche Regelungen in Bayern für verfassungswidrig erklärt wurden. Trotzdem entsprechen die neuen Regelungen nicht den Anforderungen der Verfassung.

Es wurde auch beschlossen, dass bestimmte Datenübertragungen an Strafverfolgungsbehörden bis Ende 2025 eingeschränkt werden. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) feierte die Entscheidung als „Erfolg für die Grundrechte“. Nun muss Hessen das Gesetz nachbessern.

Inland: Neueste Nachrichten
Weiterlesen:

Diesen Artikel teilen

Kommentare (0)

Kommentar veröffentlichen
NewsWorld

NewsWorld.app ist der kostenlose Premium-Nachrichtenseite in Deutschland. Wir bieten unabhängige und hochwertige Nachrichten, ohne pro Artikel zu berechnen und ohne ein Abonnementmodell. NewsWorld ist der Ansicht, dass allgemeine, geschäftliche, wirtschaftliche, technische und Unterhaltungsnachrichten auf hohem Niveau kostenlos zugänglich sein sollten. Darüber hinaus ist NewsWorld unglaublich schnell und verwendet fortschrittliche Technologie, um Nachrichtenartikel in einem äußerst lesbaren und attraktiven Format für den Verbraucher zu präsentieren.


© 2024 NewsWorld™. Alle Rechte vorbehalten.