Protestklage: Islamisches Zentrum Hamburg wehrt sich gegen Moschee-Schließung
BerlinDas Islamische Zentrum Hamburg (IZH) hat Klage gegen die Schließung der Blauen Moschee an der Alster eingereicht. Die Moschee wurde vom Bundesinnenministerium als extremistisch eingestuft und am 24. Juli geschlossen. Der Verein wird von der iranischen Regierung gesteuert und verfolgt verfassungsfeindliche Ziele, so das Ministerium.
Der Anwalt des IZH widerspricht der Begründung und spricht von ungerechtfertigten Unterstellungen. Ziel der Klage ist es, die Moschee wieder zu öffnen und die freie Religionsausübung zu gewährleisten. Hunderte Gläubige haben bereits vor der Moschee demonstriert.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Eingang der Klage bestätigt. Es ist die zweite Klage gegen die Verbotsverfügung. Auch das Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt hatte eine ähnliche Klage eingereicht.
Von dieser Schließung sind betroffen:
- Die Blaue Moschee
- Das Islamische Zentrum Hamburg
- Fünf weitere Teilorganisationen
Das Innenministerium erklärte, die Beweislage müsse auch vor Gericht bestehen. 30 Jahre lang hatte der Verfassungsschutz das IZH beobachtet. Hamburgs Innensenator sprach von einem „Wirkungstreffer gegen den islamischen Extremismus“.
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