Kleine Parteien weiter im Rennen: Unterschriftensammlung bleibt Pflicht

Lesezeit: 1 Minute
Durch Hans Meier
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Sammlung von Unterschriften bildet Stapel von Papieren für Wahldokumente.

BerlinKleine Parteien müssen weiterhin Unterschriften sammeln, um an der Bundestagswahl teilzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass diese Regelung bestehen bleibt. Damit sollten ernsthafte Wahlvorschläge gesichert werden.

Die ÖDP kritisiert die Hürden. Guido Klamt, ÖDP-Landesvorsitzender, äußert Bedenken wegen der kurzen Fristen. Üblicherweise gibt es ein halbes Jahr für die Sammlung. Doch bei vorgezogenen Wahlen bleiben oft nur Wochen.

Auf einem Wochenmarkt in Bietigheim-Bissingen sammeln Mitglieder der ÖDP Unterschriften. Das Ziel ist anspruchsvoll: Für die Landesliste im Bundesland braucht es bis zu 2.000 Unterschriften. Dazu kommen 200 pro Direktkandidat. Die Sammlung steht unter Zeitdruck, besonders in der Weihnachtszeit.

  • Landesliste: max. 2.000 Unterschriften
  • Direktkandidat: 200 Unterschriften

Das Gericht meint, die Regeln verhindern eine überfüllte Wahlliste. Unterstützungsunterschriften zeigen, dass Vorschläge realistische Chancen haben. Diese Hürde soll stabile Mehrheitsverhältnisse sichern. Das neue Wahlrecht ändert daran nichts.

Trotz frühen Dezemberwetters sammeln ÖDP-Mitglieder fleißig weiter. Der bisherige Erfolg ist klein, doch sie geben nicht auf. Die Entscheidung des Gerichts verlangt weiterhin vollen Einsatz. Zeit ist knapp.

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