Gericht entscheidet: Neonazi darf nicht ins Rechtsreferendariat

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Durch Johannes Müller
- in
Gerichtsgebäude mit Hammer und Gesetzbüchern.

BerlinDas Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Ein Neonazi darf nicht zum Rechtsreferendar ernannt werden. Hintergrund ist der Fall von Matthias B., der nach seinem Jurastudium 2020 als Referendar starten wollte. Die Bewerbung beim Oberlandesgericht Bamberg wurde wegen "charakterlicher Ungeeignetheit" abgelehnt. Matthias B. ist in der rechtsextremen Szene aktiv, unter anderem bei der Neonazi-Partei "Der Dritte Weg". Zudem hat er strafrechtliche Vergehen begangen, z.B. den Hitlergruß gezeigt.

Für die Richter in Leipzig steht fest: Der Staat muss niemanden ausbilden, der die Verfassung bekämpft. Die Partei "Der Dritte Weg" verstößt gegen Grundwerte der Verfassung, auch wenn sie nicht verboten ist. Es gilt:

  • Keine Ausbildung von Personen, die die Verfassung aktiv bekämpfen.
  • Parteimitgliedschaft schützt nicht vor rechtlichen Konsequenzen.
  • Verstöße gegen demokratische Grundwerte werden geahndet.

Trotz des Urteils konnte sich Matthias B. in Sachsen ins Referendariat einklagen und arbeitet inzwischen als Rechtsanwalt in Bayern. Das zeigt die unterschiedlichen rechtlichen Interpretationen in Deutschland.

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