Europäischer Gerichtshof: Smartphone-Datenzugriff bei kleineren Vergehen genehmigt
BerlinDer Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Polizei Smartphones auch bei leichten Straftaten auswerten darf. Wichtig ist, dass ein Gericht oder eine unabhängige Behörde das vorher prüft. So wird sichergestellt, dass die Grundrechte nicht verletzt werden.
Einige EU-Länder müssen klare Richtlinien festlegen, wann der Zugriff erlaubt ist.
- Richter oder unabhängige Behörden müssen immer vorher zustimmen.
- Betroffene sollten informiert werden, es sei denn, es gefährdet die Ermittlungen.
In Deutschland entscheiden bisher Richter über die Beschlagnahme, aber die gesetzlichen Regelungen sind noch zu vage. Hier muss mehr Klarheit geschaffen werden, bei welchen Straftaten der Zugriff erlaubt ist.
Der Zugang zu Smartphone-Daten könnte entscheidend sein, um Verbrechen effizient zu untersuchen. Die Balance zwischen der Effektivität der Strafverfolgung und dem Schutz der Privatsphäre bleibt dennoch wichtig.
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