Corona-Impfpflicht: Vom Schutz zur Verfassungswidrigkeit

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Durch Johannes Müller
- in
Waage der Gerechtigkeit mit Spritze und Richterhammer ausbalanciert

BerlinIm Jahr 2022 wurde die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht in Deutschland eingeführt. Diese Regelung traf insbesondere Pflegekräfte. Eine Pflegehelferin aus Niedersachsen klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht Osnabrück stufte die Impfpflicht später als verfassungswidrig ein. Die Entscheidung basiert auf RKI-Protokollen, die Zweifel am Fremdschutz der Impfung aufwarfen.

Das Gericht kritisiert, dass das RKI im Jahr 2022 auf Anzeichen mangelnder Schutzwirkung nicht reagierte. Im Oktober 2022 kamen Diskussionen ans Licht, dass der Schutz der Impfung überschätzt sein könnte. Der Schutz durch die Omikron-Variante wurde von RKI-Präsident Lars Schaade geringer eingeschätzt als zuvor angenommen.

  • Die Fremdschutzwirkung lag bei nur etwa 20 Prozent.
  • Die Impfpflicht endete Ende 2022.
  • Viele Pflegekräfte fühlten sich in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt.

Das Verwaltungsgericht hat den Fall an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Dieses muss nun entscheiden, ob die Impfpflicht zum damaligen Zeitpunkt rechtens war. Frauke Rostalski, Rechtswissenschaftlerin, sieht die Impfpflicht kritisch. Pflegekräfte hätten Belastungen erlebt, die als ungerecht empfunden wurden.

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