Bundesgerichtshof bestätigt endgültiges Urteil gegen frühere KZ-Sekretärin

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Durch Hans Meier
- in
Gerichtssaal mit Richterhammer und juristischen Dokumenten

BerlinDer Bundesgerichtshof hat die Verurteilung der früheren KZ-Sekretärin Irmgard F. bestätigt. Die heute 99-Jährige wurde wegen Beihilfe zum Massenmord an 10.505 Menschen und zum versuchten Mord in fünf Fällen zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

Irmgard F. war von Juni 1943 bis April 1945 als Schreibkraft in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof tätig. Sie war damals 18 Jahre alt. Ihre Arbeit trug zur systematischen Tötung von Inhaftierten bei. Fast die gesamte Korrespondenz des Lagers lief über ihren Schreibtisch.

Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Verteidigung zurück. Die Anwälte von Irmgard F. argumentierten, dass sie nicht gewusst habe, was im Lager vor sich ging. Sie hätten keine Beweise für einen Vorsatz gesehen. Doch die Bundesrichter folgten dieser Argumentation nicht. Sie erklärten, jede unterstützende Tätigkeit im Lager könne als Beihilfe zum Mord angesehen werden.

Im KZ Stutthof und seinen 39 Außenlagern waren etwa 110.000 Menschen inhaftiert. Fast 65.000 von ihnen überlebten nicht.

Begründungen der Richter:

  • Keine neutralen Handlungen im KZ
  • Dienstbereitschaft als psychische Beihilfe
  • Mord verjährt nicht

Dieses Urteil dürfte eines der letzten sein, das im Zusammenhang mit nationalsozialistischen Verbrechen in Deutschland gefällt wird.

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