Wahlrechtsreform: Wichtige Anpassungen, vor denen die Ampel nicht zurückschrecken darf

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Durch Ernst Müller
- in
Waage der Gerechtigkeit neben dem deutschen Parlament.

BerlinDas Bundesverfassungsgericht hat Teile der Wahlrechtsreform der Ampelparteien gekippt. Besonders betroffen ist die Streichung der Grundmandatsklausel. Diese bleibt bestehen, was bedeutet, dass Parteien mit mindestens drei Direktmandaten auch ohne Fünf-Prozent-Hürde ins Parlament einziehen können. Die Reform zielt darauf ab, die Zahl der Abgeordneten von 736 auf 630 zu reduzieren.

Die CSU sieht darin eine Benachteiligung direkt gewählter Abgeordneter. Volker Ullrich, CSU-Abgeordneter, zeigt sich besorgt, dass Wahlkreissieger ohne Mandat im Bundestag bleiben könnten. Auch die Struktur der Wahlkreisarbeit wird durch das Urteil infrage gestellt.

Positive Stimmen kommen von den Ampelparteien. SPD und FDP betonen, dass das Gericht den Kern ihrer Reform bestätigt hat. Einige Anpassungen sind jedoch erforderlich, um den verfassungsmäßigen Anforderungen zu entsprechen.

Einige wichtige Punkte, die deutlich wurden:

  • Die Grundmandatsklausel bleibt bestehen.
  • Das neue Wahlrecht sieht Zweitstimmendeckung vor.
  • Direktmandate fließen nicht automatisch in die Mandatsvergabe ein.

Das Urteil zwingt die Ampel zur Nachbesserung ihrer Reform. Dirk Wiese (SPD) verspricht eine faire Lösung gemäß den Kriterien des Gerichts. Die Diskussion über das Wahlrecht wird sicher weitergehen, insbesondere mit Blick auf die nächste Bundestagswahl.

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