Verfassungsgericht: Union feiert Rückschlag für Ampel bei Wahlrechtsreform

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Durch Klaus Schmidt
- in
Gerichtsgebäude mit Justizwaagen und zerrissenen Wahlzetteln

BerlinDas Bundesverfassungsgericht hat Teile der Wahlrechtsreform gekippt. Dies gilt vor allem für die geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel. Viele kleine und regionale Parteien sehen sich nun bestärkt. Besonders die CSU und die Linke begrüßen das Urteil. CSU-Chef Markus Söder sprach von einem klaren Erfolg und kündigte an, weitere Teile der Novelle rückgängig machen zu wollen.

CDU-Politiker Günter Krings nannte das Urteil eine große Niederlage für die Ampelkoalition. Die CSU-Expertin Andrea Lindholz betonte, dass das Urteil vor allem kleine Parteien stärkt. Die neue Regelung zur Sitzverteilung sieht die CSU jedoch kritisch. Sie will diese ändern, falls die Union die nächste Regierung stellt.

Die wichtigsten Punkte des Urteils:

  • Die Fünf-Prozent-Klausel ohne Ausnahmen ist verfassungswidrig.
  • Die Grundmandatsklausel bleibt bestehen.
  • Die Streichung der Überhang- und Ausgleichsmandate ist zulässig.

Auch die Linke bewertet das Urteil positiv. Gesine Lötzsch kritisierte die geplante Streichung der Grundmandatsklausel als undemokratisch. Ihr Kollege Gregor Gysi rechnet mit einem neuen Wahlrecht bis September.

Letztlich sieht sich die CSU wieder in ihrer Position gestärkt. Söder betonte, dass beide Stimmen für die CSU notwendig sind, um Bayern gut im Bundestag zu vertreten. Die CSU werde weiter kämpfen, um die Zuteilungsregelung zu ändern.

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