Teile der Cyberüberwachungsbefugnisse des BND verfassungswidrig erklärt

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Durch Johannes Müller
- in
Deutsches Gerichtsgebäude mit digitalen Privatsphäresymbolen darum herum.

BerlinDie internationale Kommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) ist teilweise verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Überwachung ist zwar wegen des hohen öffentlichen Interesses erlaubt, aber der Schutz der Privatsphäre muss verbessert werden. Besonders betroffen sind Personen im Ausland.

Die Bundesregierung hat bis Ende 2026 Zeit, neue Regelungen einzuführen. Wichtig ist, dass es eine "gerichtsähnliche Kontrolle" durch eine kompetente Stelle gibt. Auch die Dokumentation der Überwachung muss länger aufbewahrt werden.

Der BND darf internationale Kommunikation durchsuchen, um Cyberangriffe zu erkennen. Dafür nutzt er spezielle Begriffe, die im Einzelfall festgelegt werden müssen. Zwei Beschwerdeführer hatten kritisiert, dass die Voraussetzungen dafür nicht streng genug sind.

Der BND teilt seine Erkenntnisse nur mit der Bundesregierung und wenigen Parlamentariern.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Keine Überwachung von rein deutscher Kommunikation.
  • Gerichtliche Kontrolle und Dokumentation erforderlich.
  • Neuregelung bis Dezember 2026.
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