Strafe für Klimaaktivisten: Unnachgiebige Urteile gegen 'Letzte Generation' auf Sylt

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Durch Ernst Müller
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Farbendosen auf der Sylter Straße mit Gerichtsgebäude im Hintergrund.

BerlinIm Fall der Farbattacke auf ein Flugzeug auf Sylt sind zwei Mitglieder der "Letzten Generation" zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Sie müssen sechs und sieben Monate ins Gefängnis. Zwei weitere Aktivisten erhielten Geldstrafen in Höhe von 2.100 Euro und 1.600 Euro. Die Protestaktion verursachte Schäden von über einer Million Euro. Die Richterin meinte, Aktionen wie diese schadeten dem Klimaschutz mehr als sie nützten.

Ein Punkt der Anklage war:

  • Sachbeschädigung eines Flugzeugs
  • Hausfriedensbruch am Flughafen Sylt

Die Verteidigung argumentierte, dass solche Aktionen notwendig seien, um Aufmerksamkeit zu erregen. Doch die Richterin hielt dagegen, dass diese Proteste eher Wut und Ablehnung auslösen. Die Entscheidung basiert auch auf den Vorstrafen der Hauptangeklagten, die weitere Taten nicht ausschlossen. Über Schadensersatz wurde noch nicht entschieden. Ein zivilrechtliches Verfahren steht noch aus.

Interessant: Eine der Verurteilten hatte schon frühere Verurteilungen, darunter eine Farbattacke auf das Brandenburger Tor in Berlin. Sie hatte bereits eine Geldstrafe gezahlt, was ihre Strafe auf sieben Monate verringerte. In einem anderen Fall wollten Mitglieder der "Letzten Generation" den Hamburger Flughafen lahmlegen, wurden jedoch rechtzeitig gestoppt und blieben straffrei.

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