Polizeibehörden könnten bald moderne Gesichtserkennungssoftware einsetzen

Lesezeit: 1 Minute
Durch Klaus Schmidt
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Polizeicomputerbildschirm mit Gesichtserkennungssoftware-Interface.

BerlinDas Bundesinnenministerium plant, der Polizei in Deutschland neue Befugnisse zu geben. Die Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sollen künftig Gesichtserkennungssoftware bei der Suche nach Verdächtigen verwenden dürfen. Laut einem Sprecher des Innenministeriums sollen Ermittler dann Internet-Videos mit Bildern in sozialen Netzwerken abgleichen können. Ziel ist es, den Aufenthaltsort von Terroristen schneller zu erkennen.

Die geplante Gesetzesänderung ist noch nicht endgültig. Sie muss noch vom Kabinett und dem Bundestag genehmigt werden. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass keine Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, wie an Bahnhöfen, vorgesehen ist.

Folgendes ist zum geplanten Einsatz geplant:

  • Gesichtserkennung zur Identifizierung von Verdächtigen
  • Verwendung von Programmen zum Abgleich von Online-Bildern
  • Automatisierte Analyse von Daten durch Künstliche Intelligenz

Ermittlungsbehörden fordern diesen Einsatz von Künstlicher Intelligenz schon länger. Ein Beispiel ist die Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette. Ein Journalist hatte sie mithilfe von Gesichtserkennungssoftware identifiziert. Das BKA hat bereits Millionen von Polizeifotos für Tests solcher Software verwendet.

Das Innenministerium betont, dass die Sicherheitsbehörden zeitgemäße Befugnisse brauchen. Nur so können sie effektiv gegen Terrorismus und schwere Kriminalität vorgehen.

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