NS-Verbrechen: Warum die späte Anklage gegen die KZ-Sekretärin von Bedeutung ist

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Durch Ernst Müller
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Altes Gerichtssaal mit Justizia-Statue.

BerlinDer Bundesgerichtshof überprüft das Urteil gegen eine 99-jährige Frau, die als Sekretärin im NS-Konzentrationslager Stutthof gearbeitet hat. Sie wurde 2022 wegen Beihilfe zum Mord an 10.505 Fällen und Beihilfe zum versuchten Mord in fünf Fällen verurteilt. Die Taten fanden zwischen 1943 und 1945 statt, als die Angeklagte 18 oder 19 Jahre alt war. Das Gericht sah ihre Schreibarbeit als Unterstützung für die Organisation des Lagers und die Durchführung der Tötungen an.

Warum erfolgt die Aufarbeitung erst jetzt?

  • Jugendstrafrecht: Zum Tatzeitpunkt war die Frau sehr jung.
  • Rechtsfehler: Der BGH überprüft das schriftliche Urteil auf Fehler bei der Rechtsanwendung.
  • Schlussstrich-Mentalität: In den Jahren nach 1945 wollte man lieber vergessen als aufarbeiten.

Prozesse gegen KZ-Mitarbeiter sind immer noch möglich, da Mord und Beihilfe zum Mord nie verjähren. Die Ludwigsburger Behörde sorgt für Ermittlungen, um Täter auch heute noch vor Gericht zu bringen.

Seit dem Urteil gegen John Demjanjuk 2011 gibt es immer wieder Verfahren:

  • 2016 gegen Reinhold Hanning, einen Auschwitz-Wachmann.
  • 2020 gegen Bruno Dey, einen Stutthof-Wachmann.
  • 2022 wurde ein ehemaliger KZ-Wachmann in Neuruppin verurteilt.

In der DDR wurde die Entnazifizierung zunächst rigoros betrieben. Später erhielten DDR-Bürger oft Absolution, wenn sie sich dem Sozialismus zuwandten.

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