Karlsruhe urteilt: Kein verfassungsmäßiger Anspruch auf BAföG

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Durch Johannes Müller
- in
Waagschalen der Gerechtigkeit neben einem Studiendarlehensdokument.

BerlinDas Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es kein Grundrecht auf BAföG gibt. Studierende haben keinen verfassungsmäßigen Anspruch auf staatliche Ausbildungsförderung. Diese Entscheidung betrifft alle Studierende, die sich auf das Grundgesetz berufen hatten, um höhere Fördersätze zu fordern. Die Richter in Karlsruhe betonten, dass die BAföG-Regelungen der Jahre 2014/2015 verfassungskonform waren.

Die Bundesregierung plant weiterhin Reformen und hat die BAföG-Sätze kürzlich angehoben. Trotzdem bleibt der Höchstbetrag der Förderung unter der Armutsgrenze. Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger unterstützt die Weiterentwicklung des BAföG. Der Vorsitzende des Studierendenwerks, Matthias Anbuhl, sieht die Entscheidung aus Karlsruhe als klaren Hinweis, dass die BAföG-Höhe eine politische Frage ist.

  • Es gibt kein verfassungsmäßiges Grundrecht auf BAföG.
  • Die Politik hat einen großen Spielraum bei der Ausgestaltung von Förderungen.
  • BAföG wurde 2023 um 6,2 Prozent erhöht.
  • Die Höchstförderung liegt dennoch unter der Armutsgrenze.

Das Urteil signalisiert, dass Reformbedarf bei der finanziellen Unterstützung für Studierende besteht. Die Studierendenwerke fordern Änderungen, da das BAföG oft nicht ausreicht.

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