Die Besonderheiten der Landtagswahl in Brandenburg enthüllt
BerlinHeute wählen die Brandenburgerinnen und Brandenburger einen neuen Landtag. Bisher wurde Brandenburg seit der Wiedervereinigung immer von einem SPD-Ministerpräsidenten regiert. Aber in aktuellen Umfragen liegt die AfD knapp vor der SPD.
Viele Wähler fragen sich: Was ist dieses Mal anders? Eine Besonderheit des Brandenburger Wahlrechts ist die Grundmandatsklausel. Kleine Parteien können auch unter der Fünf-Prozent-Hürde ins Parlament kommen, wenn sie mindestens ein Direktmandat gewinnen.
Die Parteien, die im Brandenburger Landtag vertreten sind, müssen um ihre Sitzverteilung kämpfen. Der Landtag umfasst mindestens 88 Sitze. Doch wenn Überhangmandate entstehen, könnte die Anzahl der Abgeordneten steigen.
Wahlberechtigt sind Menschen, die:
- mindestens 16 Jahre alt sind
- mindestens seit einem Monat in Brandenburg wohnen
- deutsche Staatsbürger sind
Neben SPD und AfD haben auch CDU und die neue Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) Chancen. Regierungskoalitionen sind offen: die aktuelle Koalition aus SPD, CDU und Grünen steht auf der Kippe. Eine Zusammenarbeit mit der AfD lehnen fast alle anderen Parteien ab.
Dietmar Woidke von der SPD bleibt Ministerpräsident nur, wenn seine Partei stärkste Kraft wird. Jan Redmann von der CDU gilt als ein weiterer Anwärter auf das Amt.
Gestern · 16:13
Deutschland plant Smartphone-basierte digitale Ausweise
Gestern · 16:13
Neuausrichtung der Grünen: Aufbruch ins Ungewisse
Diesen Artikel teilen