Bundesverfassungsgericht untersucht vorzeitige Publikation des Wahlrechtsurteils

Lesezeit: 1 Minute
Durch Ernst Müller
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Gebäude des Bundesverfassungsgerichts mit Waage-der-Gerechtigkeit-Icon.

BerlinDas Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform war etwa zwölf Stunden vor der offiziellen Verkündung im Internet abrufbar. Ursprünglich sollte die Entscheidung am 30.07.2024 um 10 Uhr bekannt gegeben werden. Die Webseite des Gerichts stellte den Urteilstext jedoch bereits am Vorabend kurzzeitig online. Medien griffen den Vorfall schnell auf.

Die stellvertretende Präsidentin des Verfassungsgerichts, Doris König, bedauerte den möglichen technischen Fehler. Sie betonte, dass das Gericht prüft, wie es zu der vorzeitigen Publikation kommen konnte. Andrea Lindholz, Vize-Vorsitzende der Unionsfraktion, äußerte sich ebenfalls besorgt über den Vorfall. Sie schrieb auf X, dass solch ein Fehler das Vertrauen in demokratische Institutionen beeinträchtigen könnte.

Das Urteil kippt Teile des neuen Wahlrechts. Die Fünf-Prozent-Klausel ohne Ausnahmen wurde als verfassungswidrig eingestuft. Hier eine kurze Liste der wichtigsten Punkte:

  • Urteil war 12 Stunden vor Verkündung online.
  • Möglicherweise technischer Fehler.
  • Teile des neuen Wahlrechts verfassungswidrig.
  • Andrea Lindholz hält Vorfall für bedenklich.

Das Gericht untersucht den Vorfall weiter, um die genaue Ursache zu klären.

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