Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Finanzierung der Strompreisdeckelung
BerlinDas Bundesverfassungsgericht hat über die Klage von 22 Energieanbietern entschieden. Sie protestierten gegen die Finanzierung der Strompreisbremse, die in der Energiekrise 2022 eingeführt wurde. Erneuerbare-Energien-Produzenten mussten rund 200 Millionen Euro an sogenannte Überschusserlöse abführen. Das war umstritten.
Die Strompreisbremse sollte Verbraucher schützen. Der Preis wurde durch die Kosten des Stroms aus Gaskraftwerken hochgetrieben. Das Merit-Order-Prinzip sorgt dafür, dass teure Kraftwerke den Strompreis bestimmen, auch für Erneuerbare Energien.
Das Gesetz verlangte eine Umverteilung der sogenannten Zufallsgewinne der Erzeuger von erneuerbarem Strom sowie anderer Energiequellen, wie z.B. Atomkraftwerke, um die Verbraucher zu entlasten.
- Verbraucher zahlten einen gedeckelten Preis.
- Erzeuger erneuerbarer Energien erhielten hohe Preise.
- Ein Teil der Mehrgewinne wurde abgeschöpft.
Das Urteil dazu wird am 28. November in Karlsruhe verkündet. Wenn das Gesetz als verfassungswidrig gilt, müssen die abgeschöpften Beträge zurückgezahlt werden. Der Verwaltungsaufwand wäre groß. Die Strom- und Gaspreisbremse lief Ende 2023 aus, da die Marktpreise gesunken waren. Verbraucher müssen keine nachträglichen Kosten befürchten.
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