Asylbewerber-Urlaub: Rückkehr nach Afghanistan auf dem Prüfstand
BerlinKönnen Asylbewerber urlaubsmäßig in ihr Heimatland reisen? Fälle wie diese sind der Politik bekannt, aber genaue Zahlen fehlen. Nun sollen die Regeln verschärft werden.
Asylbewerber aus Afghanistan kehren manchmal in ihr Heimatland zurück, etwa um erkrankte Eltern zu besuchen. Das Innenministerium prüft dann im Einzelfall, ob der Schutzstatus weiterhin besteht. Es gibt jedoch keine genauen Richtlinien.
- Besuch von Familienangehörigen
- Krankheits- oder Sterbefälle
- Religiöse Pflichten
- Emotionale Gründe wie Heimweh
- Besitz in der Heimat
Die Reisen funktionieren oft über Nachbarländer wie den Iran, was das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht immer mitbekommt. CDU-Chef Friedrich Merz fordert, dass Asylverfahren gestoppt werden, wenn der Schutzsuchende ins Heimatland reist.
Für die SPD ist das Thema sensibel. Innenpolitiker Lars Castellucci fordert mehr Transparenz und genaue Statistiken vom BAMF. Es soll erfasst werden, wie viele den Schutzstatus wegen solcher Reisen verlieren.
Das Asylpaket der Bundesregierung gibt vor, dass Reisen ohne guten Grund den Schutzstatus kosten. Gute Gründe sind etwa Kranken- oder Sterbefälle. Die genauen Definitionen sind jedoch unklar, was zu uneinheitlicher Anwendung führen kann.
In der Zukunft soll es eine Beweislastumkehr geben: Asylbewerber sollen nachweisen müssen, dass ihre Heimreise einen sittlichen Grund hatte.
Emroz reiste ein Mal nach Afghanistan, um seinen alten, kranken Vater zu besuchen. Er fürchtet nun Konsequenzen. Die Taliban empfingen ihn freundlich, doch dauerhaft möchte er dort nicht bleiben.
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