AfD kämpft weiter: Beschwerde gegen OVG-Urteile zur Geheimdienst-Beobachtung
BerlinDie AfD hat Beschwerde gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen eingelegt. Das OVG hatte Mitte Mai entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als Verdachtsfall einstufen darf. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde damals nicht zugelassen.
Nun versucht die Partei, diese Nichtzulassung anzufechten. Bis Anfang September muss die AfD die nötige Begründung nachliefern. Die Partei hat außerdem Beschwerde in zwei weiteren Verfahren eingereicht. Diese betreffen die Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) und den inzwischen aufgelösten „Flügel“.
Hier die wichtigsten Punkte:
- OVG entschied im Mai, dass Verfassungsschutz die AfD beobachten darf
- Keine Zulassung der Revision, AfD legt Beschwerde ein
- Zwei weitere Beschwerden betreffen „Junge Alternative“ und den „Flügel“
- AfD muss Begründung bis Anfang September nachliefern
Der Verfassungsschutz hat trotz der noch nicht rechtskräftigen Urteile bereits begonnen, die Partei mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Darunter fällt auch der Einsatz von V-Leuten.
In der ersten Instanz scheiterte die AfD bereits vor dem Verwaltungsgericht in Köln. Nun bleibt abzuwarten, ob das OVG bei seiner Entscheidung bleibt oder die Revision doch zulässt. Wenn letzteres der Fall ist, wäre das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zuständig.
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