AfD bleibt erfolglos: Keine Wiederholung der Bremer Bürgerschaftswahl - buten un binnen

Lesezeit: 1 Minute
Durch Klaus Schmidt
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Bremer Stadtbild mit dem Parlamentsgebäude und Flagge.

BerlinDer Staatsgerichtshof Bremen hat entschieden, dass die Bremer Bürgerschaftswahl nicht wiederholt wird. Die AfD war zur Wahl im vergangenen Jahr nicht zugelassen, da zwei verschiedene Vorstände des Landesverbands separate Listen eingereicht hatten. Erlaubt ist jedoch nur eine Liste pro Partei.

Laut Gericht war diese Entscheidung rechtens. Die AfD hatte daraufhin Beschwerde eingelegt. Diese wurde nun abgewiesen. Der Staatsgerichtshof sieht keinen Anlass, die Wahl für ungültig zu erklären. Es seien keine Wahlfehler erkennbar.

Hauptaussagen des Urteils:

  • Nur eine Liste pro Partei ist erlaubt.
  • Zulassung einer Landesliste soll ordnungsgemäße Wahl gewährleisten.
  • Wahlvorschläge müssen vom Landesvorstand unterschrieben sein.

Das Wahlprüfungsgericht hatte bereits im Dezember genauso entschieden. Der Staatsgerichtshof bestätigte nun diese Entscheidung einstimmig. Das Urteil ist nicht mehr anfechtbar. Damit bleibt es bei dem Wahlergebnis des letzten Jahres.

Autor: Lisa-Maria Röhling Quellen: buten un binnen, dpa

This topic is covered in: Bremen Eins, Rundschau, 16. August 2024, 12 Uhr

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