Wie die Justiz neue Wege im Familienrecht beschreitet

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Durch Klaus Schmidt
- in
Waage der Gerechtigkeit mit Regenbogen und Kind.

BerlinDas Familienrecht steht vor bedeutenden Änderungen. Justizminister Buschmann plant Reformen, die insbesondere die Rechte von Vätern und lesbischen Eltern stärken sollen.

Nicht verheiratete Väter sollen einfacher beim Sorgerecht berücksichtigt werden. Nach einer Vaterschaftsanerkennung bekommen sie automatisch das Sorgerecht. Es sei denn, ein Elternteil erhebt innerhalb eines Monats Einspruch. Kinder ab 14 Jahren sollen die Möglichkeit haben, über Sorgerechtsentscheidungen neu zu verhandeln.

Geplante Änderungen im Überblick:

  • Mehr Rechte für nicht verheiratete Väter
  • Recht für Kinder, Sorgerecht neu zu verhandeln
  • Einführung von zwei Müttern im Abstammungsrecht
  • Unterstützung sozialer Trainingskurse für gewalttätige Elternteile

Lesbische Paare können künftig beide als Mütter im Abstammungsrecht anerkannt werden. Unverheiratete Paare bekommen die Chance auf gemeinsame Adoption. Eine Allein-Adoption wird auch für Unverheiratete möglich. Das Gewaltschutzgesetz soll gestärkt und der Schutz von Kindern verbessert werden.

Wer mehr betreut, soll weniger Kindesunterhalt zahlen. Eine Regel besagt, dass das Elternteil mit mindestens 29 Prozent Betreuung finanziell entlastet wird. Diese Maßnahmen sollen die Beteiligung von Eltern an der Kindererziehung fördern.

Die Reformpläne berücksichtigen neue Familienmodelle, behalten aber den Grundsatz: Ein Kind hat zwei rechtliche Eltern. Die Geburtsmutter bleibt rechtlich unantastbar.

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