Wege zu möglichen Neuwahlen in Deutschland
BerlinDer Weg zu Neuwahlen in Deutschland ist klar im Grundgesetz geregelt. Eine Möglichkeit ist die Vertrauensfrage gemäß Artikel 68. Der Bundeskanzler bittet den Bundestag um Vertrauen – in der Hoffnung, dass er es nicht erhält. Scheitert er, kann er den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag aufzulösen.
Eine andere Möglichkeit ist das konstruktive Misstrauensvotum laut Artikel 67. Der Bundestag wählt mit Mehrheit einen neuen Kanzler. Nur so kann der aktuelle Kanzler abgelöst werden.
Wenn der Bundestag aufgelöst wird, gibt es:
- Übergangszeit: Kanzler und Kabinett bleiben im Amt.
- Neuwahl innerhalb von 60 Tagen.
- Eingeschränkte Haushaltsführung ab Januar, falls der Haushalt 2025 nicht verabschiedet wird.
Praktische Folgen einer Auflösung sind Wahlkampfmodus der Parteien und eine extrem kurze Vorbereitungszeit für die Wahl. Die FDP könnte ein Grund für den Zerbruch der Ampelkoalition sein. In diesem Fall könnten FDP-Minister entlassen und ihre Aufgaben anderen Ressortchefs übertragen werden.
Dieses Verfahren wurde 2005 genutzt, als Gerhard Schröder eine Vertrauensfrage verlor. Wie damals wäre auch jetzt keine Regierungsführungslosigkeit gegeben, da die aktuelle Regierung vorerst im Amt bleibt.
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