Verfassungsgericht: BND-Überwachungsrechte überschreiten Grenzen
BerlinDas Bundesverfassungsgericht hat die Überwachungsrechte des BND gekürzt. E-Mails und WhatsApp-Nachrichten aus Deutschland ins Ausland darf der BND weiter untersuchen. Doch die Privatsphäre ist nicht ausreichend geschützt. Besonders Liebesnachrichten dürfen nicht kontrolliert werden.
Amnesty International und die Gesellschaft für Freiheitsrechte haben geklagt. Ihr Ziel: weniger Massenüberwachung und mehr Schutz der Privatsphäre. Laut Gericht muss das Gesetz überarbeitet werden. Der BND darf nur bestimmte Nachrichten durchleuchten. Nachrichten innerhalb Deutschlands, z. B. von München nach Hamburg, darf er nicht speichern.
Hier sind die Hauptpunkte:
- BND darf weiterhin internationale Kommunikation überwachen.
- Kommunikation innerhalb Deutschlands darf nicht überprüft werden.
- Technische Trennung zwischen nationaler und internationaler Kommunikation fehlt.
- Privatsphäre bei sehr persönlichen Nachrichten muss geschützt werden.
- Der Gesetzgeber hat bis Ende 2026 Zeit für neue Regelungen.
Amnesty sieht das Urteil als Fortschritt. Doch sie kritisieren auch den aktuellen Zustand: Es sei ein Problem, dass nationale und internationale Nachrichten technisch nicht getrennt werden können. Das Gericht hat dem Gesetzgeber bis Ende 2026 Zeit gegeben, neue Regelungen zu erarbeiten. Bis dahin bleibt alles beim Alten.
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