Vater des Hanauer Attentäters bleibt erneut Gericht fern

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Durch Klaus Schmidt
- in
Leerer Gerichtssaal mit Richterhammer und leerem Stuhl.

BerlinIm Prozess gegen den Vater des Hanauer Attentäters erschien der Angeklagte nicht vor Gericht. Seine Abwesenheit wurde bereits von seinem Anwalt angekündigt. Dies ist nicht das erste Mal, dass er fernbleibt. Bei einem vorherigen Prozess musste er von der Polizei abgeholt werden. Dieses Mal soll er vor dem nächsten Verhandlungstag über die rechtlichen Konsequenzen informiert werden.

Der Prozess hat mit mehreren Anschuldigungen zu tun. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Beleidigung
  • Hausfriedensbruch
  • Volksverhetzung
  • Nötigung

Diese Vorfälle passierten zwischen dem 13. Januar 2021 bis zum 10. Juli 2023. Der Vater des Attentäters soll sich mehrfach den Häusern der Opferangehörigen genähert und diese provoziert haben. Es soll auch Bedrohungen gegen die Hinterbliebenen gegeben haben.

Der Sohn des Angeklagten hatte am 19. Februar 2020 neun Menschen aus rassistischen Motiven in Hanau erschossen, bevor er seine Mutter und sich selbst tötete. Der Vater wurde in der Vergangenheit bereits zu Geldstrafen verurteilt. Er hat gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen und sich der Mutter eines Opfers genähert. Auch auf Demonstrationen soll er rassistische Beleidigungen ausgesprochen haben.

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