Sekretärin im KZ: Mitschuld an den Massenmorden?

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Durch Ernst Müller
- in
Stacheldraht vor einem düsteren, wolkigen Himmel.

BerlinDer Bundesgerichtshof (BGH) überprüft das Urteil gegen die 99-jährige ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. Sie wurde wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen im KZ Stutthof verurteilt. Das Landgericht Itzehoe hatte ihr eine zweijährige Bewährungsstrafe auferlegt.

Irmgard F. war Stenotypistin im Büro des Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe. Dort regelte sie den gesamten Schriftverkehr. Laut Gericht hatte sie eine wichtige Rolle und unterstützte die Massenmorde im Lager. Die Verteidigung argumentierte, dass ihre Tätigkeiten neutral waren und sie keinen direkten Bezug zu den Morden hatte. Die Bundesanwaltschaft sah das anders. Sie betonte die einzigartige Stellung von Irmgard F. und ihre Kenntnis von den Morden.

Josef Salomonovic, ein Überlebender des KZ Stutthof, verlor dort seinen Vater. Der Mord an seinem Vater war genau dokumentiert. Es ist möglich, dass das Dokument durch die Hände von Irmgard F. ging.

Irmgard F. zeigte keine persönliche Schuld und legte Revision ein. Rechtsanwalt Hans-Jürgen Förster betonte die Bedeutung des Prozesses für das Erinnern an den Holocaust. Der Bundesgerichtshof in Leipzig muss nun entscheiden.

  • Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung
  • Position: Stenotypistin im Büro des Lagerkommandanten
  • Anklage: Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen
  • Revision: Entscheidung am 20. August
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