Schwarzfahren: Zwischen Bagatelle und Strafbestand – Eine Gesetzesdebatte

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Durch Kathy Schmidt
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Leere Zugplätze mit einem Strafzettel.

BerlinJustizminister Marco Buschmann plant, das Fahren ohne Ticket zu entkriminalisieren. Schwarzfahren soll nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein, ähnlich wie Falschparken. Es wäre dann keine Straftat mehr, sondern würde lediglich mit einem Bußgeld bestraft werden. Ziel ist es, die Gerichte zu entlasten. Kritik kommt allerdings von vielen Seiten.

Verkehrsunternehmen befürchten höhere Schäden durch Schwarzfahrer. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) schätzt den jährlichen Schaden auf bis zu eine Milliarde Euro. Es besteht die Sorge, dass bei einer Umwandlung in eine Ordnungswidrigkeit die Zahl der Schwarzfahrer steigen könnte.

Einige Experten und die Kriminologin Christine Graebsch fordern hingegen eine vollständige Abschaffung der Strafbarkeit für Schwarzfahren. Sie argumentieren, dass Bußgelder ebenfalls eingetrieben werden müssen, was zu Mehrarbeit bei den Kommunen führt. Zudem könnte die „Erzwingungshaft“ die Lage für zahlungsunfähige Personen verschärfen.

Hier sind die zentralen Kritikpunkte:

  • Verkehrsunternehmen: Möglichkeit zu Personalienfeststellung könnte entfallen.
  • Finanzieller Schaden: Steigende Tickets für ehrliche Fahrgäste.
  • Experten: Bußgelder belasten Kommunen, Ersatzfreiheitsstrafe problematisch.

Der Gesetzentwurf soll bald vorgelegt werden. Ziel ist eine Modernisierung des Strafgesetzbuches, nicht nur im Bereich Schwarzfahren. Weitere Themen sind Fahrerflucht bei Bagatellschäden und unerlaubtes Glücksspiel.

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