Kein Bürgergeld mehr für Ukrainer?

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Durch Johannes Müller
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Deutsche Flagge Euros im Hintergrund Rechtsdokumente sichtbar

BerlinHeute treffen sich die Innenminister. Ein wichtiges Thema ist Migration. Es gibt eine Debatte, ob Ukrainer weiterhin Bürgergeld beziehen sollen. Seit Juni 2022 bekommen Ukrainer in Deutschland Arbeitslosengeld oder Bürgergeld. Manche Politiker wollen das ändern.

Die EU hat am 4. März 2022 die "Massenzustrom-Richtlinie" aktiviert. Diese Richtlinie gibt vor, dass Flüchtlinge aus der Ukraine vorübergehenden Schutz erhalten.

Dazu gehört auch:

  • Wohnraum
  • medizinische Versorgung
  • Sozialleistungen

Die EU schreibt aber nicht vor, wie hoch diese Sozialleistungen sein müssen. Das entscheidet jedes Land selbst.

In Deutschland gab es zuerst Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Seit Juni 2022 werden diese Leistungen aber nach dem Sozialgesetzbuch bemessen. Das bedeutet, dass Ukrainer Bürgergeld erhalten.

Bürgergeld beträgt für Alleinstehende 563 Euro im Monat. Für Ehepartner gibt es jeweils 506 Euro. Dazu kommt Geld für die Wohnung und andere Bedarfe, zum Beispiel für Schulsachen.

Die Entscheidung, Ukrainer Bürgergeld zu zahlen, war politisch gewollt. Es gibt keinen rechtlichen Zwang, dies zu tun. Die EU lässt den Mitgliedsstaaten hier Spielraum. Deutschland hat sich entschieden, das Bürgergeld für Ukrainer zu zahlen, weil sie direkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben.

Einige Politiker sagen, Bürgergeld sei der falsche Anreiz. Ukrainer suchen daher keine Arbeit. Andere sagen, der Unterschied zu Asylbewerberleistungen sei nicht groß genug, um diesen Anreiz zu schaffen. Außerdem sind viele ukrainische Flüchtlinge Frauen mit kleinen Kindern, die nicht arbeiten können.

Deutschland gibt viel Geld für die Ukraine-Hilfe aus. Seit Beginn des Krieges hat die Bundesregierung rund 53 Milliarden Euro bezahlt. Davon flossen etwa 34 Milliarden Euro direkt in die Ukraine oder an ukrainische Geflüchtete in Deutschland. Rund 19 Milliarden Euro gingen an EU-Hilfen, an denen sich Deutschland beteiligt hat. Dazu kommen weitere Leistungen der Länder und Kommunen.

Die Bundesregierung hat bisher am meisten Geld für Bürgergeld ausgegeben. Das waren etwa 11 Milliarden Euro. Am zweitmeisten wurden für Militärhilfe eingeplant, etwa 28 Milliarden Euro. Aber nicht alles wurde schon bezahlt. Viele Verpflichtungen gelten auch für die kommenden Jahre.

Ein Sprecher der Bundesregierung sagte, dass die Regierung am bisherigen Bürgergeld für ukrainische Flüchtlinge festhalten will. Es gebe keine Pläne, das Bürgergeld zu streichen. Migrationspolitische Erwägungen rechtfertigen keine Absenkung des Leistungsstandards unter das Existenzminimum. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Deutschland muss diesen Anforderungen gerecht werden. Es wäre europarechtlich möglich, das Bürgergeld für Ukrainer zu ändern, aber rechtlich nicht zwingend.

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