Ex-Richterin Malsack-Winkemann weist Vorwürfe im 'Reichsbürger'-Prozess energisch zurück

Lesezeit: 1 Minute
Durch Kathy Schmidt
- in
Gerichtssaal-Szene mit Hammer und juristischen Dokumenten

BerlinIn Frankfurt läuft der "Reichsbürgerprozess" gegen die Ex-Richterin Birgit Malsack-Winkemann. Sie verteidigte sich intensiv gegen die Vorwürfe der Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

Seit Mai 2024 steht sie mit acht weiteren Angeklagten, darunter Heinrich XIII. Prinz Reuß, vor Gericht. Laut Anklage plante die Gruppe ab August 2021 einen Staatsstreich und sammelte dafür rund eine halbe Million Euro sowie ein großes Waffenarsenal.

Malsack-Winkemann war jahrelang Richterin am Landgericht Berlin und von 2017 bis 2021 Bundestagsabgeordnete der AfD. Sie bestritt alle Anschuldigungen vehement und betonte, dass die "Patriotische Union" lediglich ein intellektueller Diskussionskreis gewesen sei.

Ihrer eigenen Darstellung nach hatte sie nur sporadischen Kontakt mit einigen Mitgliedern und sah sich als kritischen Geist innerhalb der Gruppe. Ermittlungsbehörden warf sie vor, Beweise aus dem Zusammenhang gerissen zu haben.

Anklagepunkte gegen Malsack-Winkemann:

  • Angeklagten Zugang zu Bundestagsgebäuden ermöglicht
  • Informationen aus dem Parlamentsbetrieb weitergegeben
  • Verfassung für nach dem Umsturz entworfen

Ob sie tatsächlich eine zentrale Figur der Gruppe war, wird das Gericht entscheiden. Der Prozess soll noch bis Sommer 2025 dauern.

Inland: Neueste Nachrichten
Weiterlesen:

Diesen Artikel teilen

Kommentare (0)

Kommentar veröffentlichen
NewsWorld

NewsWorld.app ist der kostenlose Premium-Nachrichtenseite in Deutschland. Wir bieten unabhängige und hochwertige Nachrichten, ohne pro Artikel zu berechnen und ohne ein Abonnementmodell. NewsWorld ist der Ansicht, dass allgemeine, geschäftliche, wirtschaftliche, technische und Unterhaltungsnachrichten auf hohem Niveau kostenlos zugänglich sein sollten. Darüber hinaus ist NewsWorld unglaublich schnell und verwendet fortschrittliche Technologie, um Nachrichtenartikel in einem äußerst lesbaren und attraktiven Format für den Verbraucher zu präsentieren.


© 2024 NewsWorld™. Alle Rechte vorbehalten.