Erhöhung der Sozialversicherungsgrenzen: Kabinett setzt Signal für Gutverdiener
BerlinDas Bundeskabinett hat beschlossen, die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung anzuheben. Ab dem 1. Januar gelten neue Grenzen:
- Krankenversicherung: 5.512,50 Euro
- Rentenversicherung: 8.050 Euro bundesweit
Diese Anpassungen betreffen vor allem Gutverdiener, die nun auf einen größeren Teil ihres Einkommens Sozialabgaben zahlen müssen. Die Erhöhung folgt dem Lohnanstieg von 6,44 Prozent im Jahr 2023. Finanzminister Christian Lindner hatte die Entscheidung des Kabinetts zunächst blockiert. Sein Ziel war, Änderungen im Steuerrecht durchzusetzen.
Ein umstrittenes Steuergesetz verzögert die endgültige Entscheidung noch. Die Grünen haben Vorbehalte bezüglich der Anpassung der Steuertarife an die Inflation. Diese Diskussion sorgt für Debatten in der Ampel-Koalition. Lindner besteht auf seiner Steuerreform, um eine sogenannte "kalte Progression" zu vermeiden.
Das Kabinett möchte die Verordnung am 22. November auch durch den Bundesrat bringen, unter der Bedingung, dass der Bundestag vorher das Steuerpaket verabschiedet. Die Sozialverbände wie Caritas und der VdK kritisieren die Verzögerung heftig. Doch das Finanzministerium bleibt bei seiner Position: die Verordnung wird nur in Kombination mit der Steuerreform behandelt. Die nächsten Wochen bleiben spannend.
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