Wie das neue Kita-Gesetz die Betreuung revolutionieren soll

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Durch Johannes Müller
- in
Illustration eines Kindergarten-Gebäudes mit lebhafter Atmosphäre

BerlinDas Bundeskabinett hat das Kita-Qualitätsgesetz weiterentwickelt. Es soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Der Bundestag muss noch zustimmen. Der Bund stellt den Ländern in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Ziel ist die Verbesserung der Betreuung in Kindertagesstätten.

Das Gesetz bringt:

  • Strengere Vorgaben für die Verwendung des Fördergelds
  • Schwerpunkt auf die Gewinnung und Bindung von Fachkräften
  • Förderung von Bewegung und nachhaltigem Essen für Kinder

Eltern müssen keine höheren Kita-Beiträge befürchten. In den meisten Bundesländern wurde das Geld bisher nicht zur Senkung der Gebühren genutzt. Der Fokus liegt jetzt auf der Personalnot in Kitas. Viele Erzieherinnen und Erzieher fehlen. Bis 2030 könnten bis zu 125.000 Fachkräfte fehlen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt, dass die Mittel nun gezielt zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden. Es fehlen jedoch verbindliche Mindeststandards. Kritik kommt auch von der Vorsitzenden der Linken-Gruppe im Bundestag. Sie fordert mehr Geld für bessere Fachkraft-Kind-Schlüssel.

Generell soll das neue Gesetz die Arbeitsbedingungen durch höhere Personalschlüssel verbessern. Fachkräfte sollen länger im Beruf bleiben. Die Betreuung in den Kitas soll somit insgesamt qualitativ besser werden.

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