Verfassungsrichter kassieren Teile des neuen Wahlrechts
BVerfG kippt neues Wahlrecht teilweise: Fünfprozenthürde ohne Grundmandatsklausel verfassungswidrig. Was das für die Bundestagswahl 2025 bedeutet.
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BerlinDas Bundesverfassungsgericht hat Teile des neuen Wahlrechts aufgehoben. Das Urteil wird heute offiziell verkündet. Kurzzeitig war der schriftliche Text des Urteils bereits im Internet verfügbar.
Hier die wichtigsten Punkte:
- Die Fünfprozenthürde ohne Grundmandatsklausel ist verfassungswidrig.
- Ergebnisse der Zweitstimme sind entscheidend. Eine Partei erhält Sitze im Bundestag entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil.
- Die Zahl der Bundestagsabgeordneten wird auf 630 begrenzt. Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es nicht mehr.
- Alte Regelung bleibt: Mit drei Direktmandaten kann eine Partei in den Bundestag einziehen, auch wenn sie die Fünfprozenthürde nicht schafft.
Das neue Wahlrecht wurde teilweise bestätigt. Wählerinnen und Wähler wissen nun, was für die Bundestagswahl 2025 gilt. Es bleibt spannend, wie der Gesetzgeber die Entscheidung umsetzen wird.
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